FachsozialbetreuerIn / Altenarbeit
 
Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen:

Grundlage ist das OÖ. Sozialberufsgesetz (OÖ. SBG)

  • Vollendung des 17. oder 19. Lebensjahres- je nach Ausbildungsart
  • Die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder einer Externistenprüfung
    (Bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann auf die Absolvierung der 9. Schulstufe verzichtet werden.)
  • Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest)
  • Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterauszug)
Anforderungsprofil
  • Zuverlässigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Kontaktfähigkeit
  • Flexibilität
  • Physische und psychische Belastbarkeit
Aufnahme

Mit den BewerberInnen wird ein Test bzw. ein Aufnahmegespräch durchgeführt.
Über die Aufnahme entscheidet der Rechtsträger der Ausbildungsstätte im Einvernehmen mit der Direktion

 
Ausbildungsdauer
22 bis 24 Monate (abhängig von der Ausbildungsstätte).
Es besteht Anwesenheitspflicht für die theoretische und praktische Ausbildung.
 
Ausbildung
Praktische Ausbildung
  • Praktikum im Langzeitbereich (Alten- und Pflegeheimen)
  • Praktikum im Mobilen Dienst (Hauskrankenpflege, soziale Einrichtungen)
  • Praktikum im Akutbereich (Krankenanstalt z.B. Chirurgie, Interne)
Theoretische Ausbildung in grober Übersicht
  • Berufskunde und Berufsethik
  • Psychologie, Psychiatrie und Gerontologie
  • Gesundheits- und Krankenlehre und Hygiene
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Altenpflege, Palliativ- und Hauskrankenpflege
  • Ernährung und Diät
  • Animation, Gesundheitsgymnastik, Rehabilitation und Leibesübungen
  • Kommunikationstraining und Konfliktbewältigung
  • Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung
  • Supervision u.v.m.
Abschluss der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch Ablegung einer kommissionellen Abschlussprüfung erhalten die TeilnehmerInnen ein Zeugnis und können die Berufsbezeichnung "FachsozialbetreuerIn / Altenarbeit" führen.
 
Berufsbild
Die Altenbetreuung umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu Hause oder in Heimen zur Unterstützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger).
 
Tätigkeitsbereiche
  • Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • die Mitarbeit bei therapeutischen Verrichtungen
  • die soziale Betreuung der Pflegenden
  • die Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
Einsatzbereiche
Alten- und Pflegeheime, Mobile Dienst