| FachsozialbetreuerIn / Altenarbeit |
| |
| Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen: |
|
Grundlage ist das OÖ. Sozialberufsgesetz (OÖ. SBG)
- Vollendung des 17. oder 19. Lebensjahres- je nach Ausbildungsart
- Die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder einer Externistenprüfung
(Bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann auf die Absolvierung
der 9. Schulstufe verzichtet werden.)
- Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche körperliche
und geistige Eignung (ärztliches Attest)
- Die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
(Strafregisterauszug)
|
| Anforderungsprofil |
- Zuverlässigkeit
- Aufgeschlossenheit
- Einfühlungsvermögen
- Kontaktfähigkeit
- Flexibilität
- Physische und psychische Belastbarkeit
|
| Aufnahme |
|
Mit den BewerberInnen wird ein Test bzw. ein Aufnahmegespräch durchgeführt.
Über die Aufnahme entscheidet der Rechtsträger der Ausbildungsstätte
im Einvernehmen mit der Direktion
|
| |
| Ausbildungsdauer |
22 bis 24 Monate (abhängig von der Ausbildungsstätte).
Es besteht Anwesenheitspflicht für die theoretische und praktische
Ausbildung. |
| |
| Ausbildung |
| Praktische Ausbildung |
- Praktikum im Langzeitbereich (Alten- und Pflegeheimen)
- Praktikum im Mobilen Dienst (Hauskrankenpflege, soziale Einrichtungen)
- Praktikum im Akutbereich (Krankenanstalt z.B. Chirurgie, Interne)
|
| Theoretische Ausbildung in grober Übersicht |
- Berufskunde und Berufsethik
- Psychologie, Psychiatrie und Gerontologie
- Gesundheits- und Krankenlehre und Hygiene
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Altenpflege, Palliativ- und Hauskrankenpflege
- Ernährung und Diät
- Animation, Gesundheitsgymnastik, Rehabilitation und Leibesübungen
- Kommunikationstraining und Konfliktbewältigung
- Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung
- Supervision u.v.m.
|
| Abschluss der Ausbildung |
| Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch Ablegung einer kommissionellen
Abschlussprüfung erhalten die TeilnehmerInnen ein Zeugnis und können
die Berufsbezeichnung "FachsozialbetreuerIn / Altenarbeit" führen.
|
| |
| Berufsbild |
| Die Altenbetreuung umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen
zu Hause oder in Heimen zur Unterstützung von Angehörigen des
gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (Dipl. Gesundheits-
und Krankenschwester/pfleger). |
| |
| Tätigkeitsbereiche |
- Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nach Anordnung
und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für
Gesundheits- und Krankenpflege
- die Mitarbeit bei therapeutischen Verrichtungen
- die soziale Betreuung der Pflegenden
- die Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
|
| Einsatzbereiche |
| Alten- und Pflegeheime, Mobile Dienst |
|
|
| |