Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger
 
Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen:

Grundlage ist die gesetzlich geregelte Ausbildung zum/zur Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG).

  • Mindestalter (17 Jahre)
  • die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen (Bei Nachweis von 9 Schulstufen und einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann auf die 10. Schulstufe verzichtet werden.)
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche körperliche und geistige Eignung (ärztliches Attest)
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterauszug - §27 Abs. 2)
Anforderungsprofil
  • Zuverlässigkeit
  • Aufgeschlossenheit
  • Einfühlungsvermögen
  • Kontaktfähigkeit
  • Lernbereitschaft
  • Psychische und physische Belastbarkeit
Aufnahme
Mit den BewerberInnen wird ein Test und ein Aufnahmegespräch durchgeführt.
Über die Aufnahme entscheidet der Rechtsträger der Ausbildungsstätte im Einvernehmen mit der Direktion.
 
Ausbildungsdauer
3 Jahre.
Es besteht Anwesenheitspflicht für die theoretische und praktische Ausbildung.
 
Ausbildung
Praktische Ausbildung
  • Pflichtpraktika im Akutbereich: Chirurgie und Interne
  • Pflichtpraktika im Langzeitbereich: Alten- und Pflegeheime
  • Extramurale Pflege: Hauskrankenpflege, soziale Dienste etc.
  • Wahlpraktika: Pädiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Intensiv, Ambulanz, OP, Anästhesie, Palliativpflege
  • Diplomprüfungsbezogenes Praktikum: Wird einige Monate vor Ende der Ausbildung eingeteilt. Praktikumsstelle kann von TeilnehmerIn selbst gewählt werden in Hinblick auf die vorhandenen Praktikumsplätze und Erreichung des Ausbildungszieles
Theoretische Ausbildung in grober Übersicht
  • Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflege von alten Menschen
  • Palliativpflege
  • Hauskrankenpflege
  • Hygiene und Infektionslehre
  • Ernährung, Kranken- und Diätkost
  • Biologie, Anatomie, Physiologie
  • Allgemeine u. spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschl. komplementär- med. Personen
  • Gerontologie, Geriatrie und Gerontospsychiatrie
  • Pharmakologie
  • Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz
  • Gesundheitserziehung u. Gesundheitsförderung im Rahmen der Pflege, Arbeitsmedizin
  • Berufsspezifische Ergonomie u. Körperarbeit
  • Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene
  • Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision u. Kreativitätstraining
  • Strukturen und Einrichtungen d. Gesundheitswesen, Organisationslehre
  • Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik und Dokumentation
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
  • Fachspezifisches Englisch
Berufsbild

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst

  • die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen
  • die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender
  • die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich.
  • die Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf ärztliche Anordnung.
Einsatzbereiche
Krankenhäuser, Alten- u. Pflegeheime, Kuranstalten, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Mobile Dienste.
Auch eine freiberufliche Berufsausübung ist möglich.
 
Abschluss der Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind die AbsolventInnen berechtigt, die Berufsbezeichnung "Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger" zu führen.