| Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger |
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| Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen: |
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Grundlage ist die gesetzlich geregelte Ausbildung zum/zur Dipl. Gesundheits-
und Krankenschwester/pfleger im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG).
- Mindestalter (17 Jahre)
- die erfolgreiche Absolvierung von zehn Schulstufen (Bei Nachweis von
9 Schulstufen und einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann auf die
10. Schulstufe verzichtet werden.)
- die zur Erfüllung der Berufspflichten im gehobenen Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege erforderliche körperliche und geistige
Eignung (ärztliches Attest)
- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
(Strafregisterauszug - §27 Abs. 2)
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| Anforderungsprofil |
- Zuverlässigkeit
- Aufgeschlossenheit
- Einfühlungsvermögen
- Kontaktfähigkeit
- Lernbereitschaft
- Psychische und physische Belastbarkeit
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| Aufnahme |
Mit den BewerberInnen wird ein Test und ein Aufnahmegespräch
durchgeführt.
Über die Aufnahme entscheidet der Rechtsträger der Ausbildungsstätte
im Einvernehmen mit der Direktion. |
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| Ausbildungsdauer |
3 Jahre.
Es besteht Anwesenheitspflicht für die theoretische und praktische
Ausbildung. |
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| Ausbildung |
| Praktische Ausbildung |
- Pflichtpraktika im Akutbereich: Chirurgie und Interne
- Pflichtpraktika im Langzeitbereich: Alten- und Pflegeheime
- Extramurale Pflege: Hauskrankenpflege, soziale Dienste etc.
- Wahlpraktika: Pädiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Intensiv,
Ambulanz, OP, Anästhesie, Palliativpflege
- Diplomprüfungsbezogenes Praktikum: Wird einige Monate vor Ende
der Ausbildung eingeteilt. Praktikumsstelle kann von TeilnehmerIn selbst
gewählt werden in Hinblick auf die vorhandenen Praktikumsplätze
und Erreichung des Ausbildungszieles
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| Theoretische Ausbildung in grober Übersicht |
- Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege
- Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Pflege von alten Menschen
- Palliativpflege
- Hauskrankenpflege
- Hygiene und Infektionslehre
- Ernährung, Kranken- und Diätkost
- Biologie, Anatomie, Physiologie
- Allgemeine u. spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschl.
komplementär- med. Personen
- Gerontologie, Geriatrie und Gerontospsychiatrie
- Pharmakologie
- Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz
- Gesundheitserziehung u. Gesundheitsförderung im Rahmen der Pflege,
Arbeitsmedizin
- Berufsspezifische Ergonomie u. Körperarbeit
- Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene
- Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision u. Kreativitätstraining
- Strukturen und Einrichtungen d. Gesundheitswesen, Organisationslehre
- Elektronische Datenverarbeitung, fachspezifische Informatik, Statistik
und Dokumentation
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
- Fachspezifisches Englisch
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| Berufsbild |
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Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst
- die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen
und psychischen Erkrankungen
- die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender
- die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären
Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung
von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich.
- die Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen
auf ärztliche Anordnung.
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| Einsatzbereiche |
Krankenhäuser, Alten- u. Pflegeheime, Kuranstalten, Arztpraxen
und andere Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Mobile Dienste.
Auch eine freiberufliche Berufsausübung ist möglich. |
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| Abschluss der Ausbildung |
| Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind die AbsolventInnen
berechtigt, die Berufsbezeichnung "Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/pfleger"
zu führen. |
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