| Folgende Voraussetzungen sind erforderlich: |
| 1. AMS: |
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Die Ausbildung über die Altenheim-Implacementstiftung ist möglich für
Weiters sind notwendig:
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| 2. AUSBILDUNGSSTÄTTE |
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| 3. PRAKTIKUMSGEBER |
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Praktikumsgeber ist jene Institution, welche während der gesamten
Ausbildungsdauer dem/der TeilnehmerIn durch den monatlichen Unkostenbeitrag
von € 300,00 (an ALIS zu entrichten) die Ausbildung im Rahmen der
Altenheim-Implacementstiftung ermöglicht. Nach erfolgreicher Beendigung
der Ausbildung soll die Übernahme in ein Dienstverhältnis gegeben
sein.
Für die Stiftungsaufnahme ist die Zusage eines Praktikumsgebers unbedingt erforderlich. |