Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
 
1. AMS:

Die Ausbildung über die Altenheim-Implacementstiftung ist möglich für

  • Personen, die beim regionalen Arbeitsmarktservice als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind und deren letztes Dienstverhältnis nicht zum Zwecke der Ausbildung im Rahmen der Stiftung selbst gelöst wurde.
  • Personen, die während der letzten 52 Wochen nicht im Ausbildungsunternehmen beschäftigt waren. (Ausnahme: Beschäftigung zum Kennenlernen des Tätigkeitsfeldes; z.B. freiwilliges soziales Jahr).

Weiters sind notwendig:

  • Zustimmung des/der zuständigen AMS BeraterIn.
  • Meldung der offenen Stelle durch den Praktikumsgeber beim zuständigen AMS
2. AUSBILDUNGSSTÄTTE
  • Die Anmeldung an einer Ausbildungsstätte (Theoretische Ausbildung) erfolgt von der Interessentin bzw. dem Interessenten. Nähere Infos siehe Schulen/Lehrgänge.
  • Für die Stiftungsaufnahme ist die Zusage der Ausbildungsstätte unbedingt erforderlich.
3. PRAKTIKUMSGEBER

Praktikumsgeber ist jene Institution, welche während der gesamten Ausbildungsdauer dem/der TeilnehmerIn durch den monatlichen Unkostenbeitrag von € 300,00 (an ALIS zu entrichten) die Ausbildung im Rahmen der Altenheim-Implacementstiftung ermöglicht. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung soll die Übernahme in ein Dienstverhältnis gegeben sein.

Mögliche Praktikumsgeber:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Mobile Dienste
  • Krankenhäuser
  • Behinderteneinrichtungen

Für die Stiftungsaufnahme ist die Zusage eines Praktikumsgebers unbedingt erforderlich.